Skitouren auf Pisten

Skitouren auf präparierten Skipisten werden immer beliebter. Hier die Regelungen in den Südtiroler Skigebieten sowie die Verhaltensempfehlungen des Südtiroler Alpenvereins (AVS).

Wo und wann auf den Südtiroler Skipisten aufgestiegen werden kann, ist in diesem Winter genau geregelt.

Der Aufstieg mit Skitourenski ist in den folgenden Skigebieten erlaubt:
1. Reinswald
2. Rittner Horn
3. Skiarena Klausberg
4. Pfelders
5. Maseben
6. Plose
7. Watles
8. Sextner Dolomiten
9. Jochtal
10. Rosskopf
11. Haideralm
12. Carezza - Karersee
13. Schnalstal
14. Seiser Alm (in Ausarbeitung)
15. Speikboden (in Ausarbeitung)

Der Aufstieg mit Skiern ist in den folgenden Skigebieten verboten:
1. Skirama Kronplatz
2. Gitschberg AG
3. Ratschings Jaufen GmbH
4. Dolomiti Superski
5. Ladurns
6. Meran 2000

Die Regelungen im Einzelnen findet ihr hier


Skitouren auf Skipisten - die Empfehlungen des Alpenvereins Südtirol (AVS)
1. Lokale Regelungen und Warnhinweise beachten.
2. Skipisten stehen in erster Linie den Benützern der Seilbahnen und der Lifte zur Verfügung.
3. Pistengeher sollten ebenfalls die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer beachten
4. Auch auf Pisten sind Sie eigenverantwortlich unterwegs. Alpine Gefahren, ggf. Lawinengefahr, sind selbst einzuschätzen.
5. Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten. Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden - oder bei ausgelegten Wasserleitungen, Lawinensprengungen usw. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten können daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein.
6. Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen. Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen.
7. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren. Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.
8. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung usw. verwenden.
9. Gegebenenfalls ausgewiesene Aufstiegsrouten benützen.
10. Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.