Zur Weste verpflichtet
Seit dem 12. Oktober 2010 sind Fahrradfahrer in Italien bei Fahrten außerhalb von Ortschaften dazu verpflichtet, nachts und in Tunnels eine reflektierende Sicherheitsweste zu tragen.
Die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung hat in Italien neue Bestimmungen für Radfahrer gebracht. Unter anderem besteht für Radler nun die gesetzliche Verpflichtung, nachts und bei Fahrten durch Tunnels auch während des Tages eine reflektierende weste oder reflektierende Streifen am Oberkörperzu tragen.Diese Bestimmung gilt ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und zwar ausschließlich für Fahrten außerhalb von Ortschaften. Wer sich also mit seinem Rad innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes bewegt, darf weiterhin ohne Sicherheitsweste unterwegs sein.
Die Betonung liegt auf "darf", weil eine reflektierende Weste bei Dunkelheit auch in der Stadt durchaus sinnvoll ist. Denn je früher ein Radfahrer für motorisierte Verkehrsteilnehmer sichtbar ist, umso unwahrscheinlicher ist die Verwicklung in einen Unfall. Dies wurde bereits durch mehrere Studien nachgewiesen.
Bei Nichteinhaltung der neuen Regelung kann der Radfahrer mit einer Strafe zwischen 23 und 92 Euro belegt werden (StVO Art. 182, Absatz 10). Die verwendete Sicherheitsweste oder die H-förmigen Sicherheitsstreifen für den Oberkörper müssen den gesetzlichen Normen entsprechen. Die CE-Kennzeichnung beziehungsweise das europäische Kontrollkennzeichen EN, welche dies belegen, sind meist auf der Innenseite der Sicherheitskleidung eingenäht. Beim Kauf sollte also unbedingt auf das Vorhandensein dieses Aufnähers geachtet werden.
Soweit so klar. Wie muss sich ein Radfahrer aber verhalten, wenn er während des Tages außerhalb einer Ortschaft auf einem Radweg unterwegs ist und dieser durch einen kurzen Tunnel oder Unterführung führt? Muss dann angehalten und sofort die Reflektorweste herausgekramt werden - die man hoffentlich dabei hat? Eigentlich ja, denn der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen Radweg und Straße und auch nicht zwischen langen und kurzen Tunnels. Ob in der Praxis der Buchstabe des Gesetzes so genau ausgelegt wird, ist allerdings zweifelhaft. Wie Polizeistellen bereits andeuten, werden die Gesetzeshüter mit dem entsprechenden Augenmaß und Hausverstand an die Sache herangehen.
Etwas anderes ist das Radeln auf Überlandstraßen die durch Tunnels führen. Das Tragen einer reflektierenden Sicherheitsbekleidung ist dort auch während des Tages verpflichtend und wird wohl auch dementsprechend kontrolliert werden.
Eine Auswahl an Sicherheitswesten und Sicherheitsstreifen sind ab sofort in jeder Sportlerfiliale und auf www.sportler.com erhältlich.




