Fahrräder gesetzeskonform mit dem Auto transportieren: Welche Arten gibt es und was ist zu beachten?
Besonders für eine Urlaubsreise wird es immer populärer die eigenen Fahrräder mitzunehmen, denn dies erweitert die Mobilitätsmöglichkeiten unterwegs und am finalen Urlaubsziel erheblich. Der motorisierte Verkehr wird besonders in Städten und touristisch stark frequentierten Destinationen immer weiter eingeschränkt, deshalb ist es überaus praktisch ein eigenes, ohne Verbrennungsmotor ausgestattetes Fortbewegungsmittel dabei zu haben um sich damit vogelfrei, flott und gesund bewegen zu können.
Für den Transport von Fahrrädern sind grundsätzlich vier Fahrradträgersysteme möglich, die von der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgesehen sind:
1. Der Dachträger:
Ein Klassiker, den es bereits seit vielen Jahrzehnten gibt, funktioniert und bei richtiger Anwendung auch sicher ist. Der Vorteil dieses Systems ist sicherlich, dass sich mehr als ein Fahrrad transportieren lässt. Diese Fixierungsmethode von Fahrrädern am Dach des Fahrzeuges hat allerdings zwei Nachteile. Der erste davon ist die etwas schwierige Befestigung aufgrund der hohen Position des Trägers, deshalb kann eine Beladung durch eine Person etwas herausfordernd werden. Der zweite Nachteil ist der relativ hohe Windwiderstand.
2. Der Heckträger:
Diese Art von Träger eignet sich besonders für etwas größer dimensionierte Autos, wie etwa Station Wagons, Kleinbusse oder SUV. Die Fixierung ist recht einfach und wird mit Spanngurten am Kofferraum vorgenommen. Nachteil dieses Fixierungssystems ist sicherlich, dass sich nach Anbringung der Fahrräder der Kofferraum nicht mehr öffnen lässt.
3. Der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung:
Falls das Auto über eine Anhängerkupplung verfügt, ist auch dort ein Trägersystem fixierbar. Der Vorteil im Vergleich zum Heckträgersystem ist, dass sich der Kofferraum trotz angebrachter Fahrräder öffnen lässt. Übrigens ist es von Vorteil einen 13-poligen Anhängerstecker zu verwenden, damit Bremslichter, Rückfahrlicht und alles weitere mit Strom versorgt werden können. Mehr Informationen über Fahrradträger auf der Anhängerkupplung gibt's im Beitrag: Thule: Transportsysteme für Bikes, MTB, e-Bikes & Bikeanhänger
4. Der Fahrradanhänger:
Diese Möglichkeit eignet sich für den Transport von mehr als vier Bikes. Ein eigener Anhänger hat verschiedene Fixierungen bereits vorinstalliert und bietet somit viel Sicherheit, allerdings ist bei dieser Fahrradtransportmethode auch ein eigener Versicherungsschutz für den Anhänger nötig. Diese Fahrradtransportmöglichkeit ist im Vergleich zu allen anderen Transportsystemen mit dem höchsten Kostenaufwand verbunden.
Der Fahrradträger in der italienischen Straßenverkehrsordnung:
Die Richtlinien des „Ministero dei Trasporti e della Navigazione“ vom 27. November 1998 und dem„Codice della Strada Art. 164“ behandeln den Fahrradträger.
Der Art. 164 Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung) setzt den Fahrradträger dem Skiträger und dem klassischen Gepäckträger gleich, da ein Fahrradträger das Fahrzeugeigengewicht nur leicht verändert und abnehmbar ist. Aus diesem Grund muss auch in der Carta di Circulazione (Fahrzeugschein) der Träger nicht eingetragen werden. Ebenfalls definiert der Art. 164 die Details der Vorkehrungen, die im Falle eines Fahrradtransportes mit einem Fahrradträger vorzunehmen sind:
- Sichere Fixierung des Trägers: gewissenhafte Installation des Trägers und der darauf zu transportierenden Fahrräder für einen verlust- und schadensfreien Transport.
- Sichtbarkeit: Das Nummernschild und die Autolichter müssen auch nach Installation des Fahrradträgers gut sichtbar sein.
- Die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers darf in keiner Weise vom Fahrradträger begrenzt werden.
- Warnschild an der Rückseite: Der Fahrradträger mit den darauf fixierten Fahrrädern muss den Vorgaben des Art. 61 der Straßenverkehrsordnung entsprechen, falls diese vorgegebene Grenzwerte überstiegen werden, aber sich noch in den Limits der vorstehenden Lasten befinden, muss ein weiß-rot gestreiftes Warnschild am Transportgut befestigt werden.
Sanktionen laut Straßenverkehrsordnung:
Damit die Straßen sicher bleiben, muss jeder Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung befolgen, dies gilt natürlich auch für den Fahrradtransport außen am Fahrzeug mit einem Fahrradträger. Falls die Normen der Straßenverkehrsordnung verletzt werden, ist mit Strafen bis zu 85 € und dem Abzug von 3 Führerscheinpunkten zu rechnen. Die Straßenpolizei hat außerdem das Recht den Fahrzeugschein zu entziehen, bis die rechtmäßige Anpassung des Fahrradträgers erfolgt ist.
Lies auch unseren Artikel über die THULE Fahrradanhänger. Genieße deine neue Freiheit auch mit den Kids!